Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 07.03.2024 - 16 W 5/24 |
Volltextveröffentlichung
- Justiz Hessen
§ 253 Abs 2 Nr 1 ZPO
Notwendigkeit der Angabe einer ladungsfähigen Anschrift für Eilantrag
Kurzfassungen/Presse (6)
- Justiz Hessen (Pressemitteilung)
Beschwerde zurückgewiesen - Flüchtiger Strafgefangener muss für eigene gerichtliche Klage eine ladungsfähige Anschrift angeben
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Klage eines flüchtigen Strafgefangenen
- lto.de (Kurzinformation)
Ladungsfähige Anschrift erforderlich: Strafgefangener auf der Flucht kann nicht klagen
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
Flüchtiger Strafgefangener muss für eigene Klage gegen eine Zeitung eine ladungsfähige Anschrift angeben
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Flüchtiger Strafgefangener muss für eigene gerichtliche Klage eine ladungsfähige Anschrift angeben
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Flüchtiger Strafgefangener muss für eigene gerichtliche Klage eine ladungsfähige Anschrift angeben
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 09.02.2024 - 3 O 73/24
- OLG Frankfurt, 07.03.2024 - 16 W 5/24
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 09.12.1987 - IVb ZR 4/87
Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers in der Klageschrift
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2024 - 16 W 5/24
Darüber hinaus dokumentiert der Kläger durch die Angabe der ladungsfähigen Anschrift aber zugleich die Ernsthaftigkeit seines Begehrens wie auch seine Bereitschaft, sich etwaiger mit dem Betreiben des Prozesses verbundener nachteiliger Folgen zu stellen, wie insbesondere seiner Kostentragungspflicht im Falle des Unterliegens, und damit den Prozess nicht aus dem Verborgenen heraus zu führen [vgl. BGH Urt. v. 9.12.1987 - IVb ZR 4/87 - Rn. 8; Urt. v. 6.4.2022 - VIII ZR 262/20]. - BGH, 06.04.2022 - VIII ZR 262/20
Anforderungen an die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift des Klägers in der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2024 - 16 W 5/24
Darüber hinaus dokumentiert der Kläger durch die Angabe der ladungsfähigen Anschrift aber zugleich die Ernsthaftigkeit seines Begehrens wie auch seine Bereitschaft, sich etwaiger mit dem Betreiben des Prozesses verbundener nachteiliger Folgen zu stellen, wie insbesondere seiner Kostentragungspflicht im Falle des Unterliegens, und damit den Prozess nicht aus dem Verborgenen heraus zu führen [vgl. BGH Urt. v. 9.12.1987 - IVb ZR 4/87 - Rn. 8; Urt. v. 6.4.2022 - VIII ZR 262/20]. - OLG Frankfurt, 15.05.2014 - 16 U 4/14
Zur Notwendigkeit der Angabe der Wohnanschrift des Verfügungsklägers
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2024 - 16 W 5/24
Insoweit setzt sich der Senat auch nicht in Widerspruch zu seinem von der Beschwerde angeführten Urteil vom 15.5.2014, 16 U 4/14. - BFH, 19.10.2000 - IV R 25/00
Zulässigkeit einer Anfechtungsklage
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2024 - 16 W 5/24
Zwar hat der BFH ein solches angenommen, wenn der Kläger sich durch Nennung seiner gegenwärtigen Anschrift der konkreten Gefahr der Verhaftung aussetzte, und seine Identität feststeht und die Möglichkeit der Zustellung durch einen Zustellungs- oder Prozessbevollmächtigten sichergestellt ist [Urt. v. 19.10.2000 - IV R 25/00]. - OLG Frankfurt, 14.01.1992 - 5 U 190/91
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2024 - 16 W 5/24
NJW 1992, 1178 - Rn. 9; Anders/Gehle, ZPO, 82. Aufl., § 253 Rn. 24 mwN].